FAQ
Häufge Fragen und Antworten (FAQ)
Vorabtreffen
Sie können uns gern vorab persönlich kennenlernen und auf unseren Erfahrungsschatz bei der Planung zurückgreifen, damit Ihre Veranstaltung ein rundes Fest wird.Theoretisch wäre ein Gespräch am Telefon auch ausreichend, doch aus Erfahrung empfehle ich Ihnen ein Treffen gerne auch am Veranstaltungsort.
Wir freuen uns auf Sie.
Dresscode
Selbstverständlich erscheinem wir in einem ordentlichen gepflegten und dem Thema der Veranstaltung angemessenem Zustand.
Aufbau
Die benötigte Zeit für den Aufbau ist abhängig von den örtlichen Gegebenheiten (Treppen, Flure etc. ). In der Regel ist diese Zeit aber für Sie lediglich für die Abstimmung der Zutrittsmöglichkeit durch den Betreiber des Veranstaltungsortes relevant. Diese Abstimmung übernehmen wir gern für Sie.
Wir sind in jedem Fall bemüht, den kompletten Aufbau incl. Soundcheck vor dem Eintreffen der Gäste abgeschlossen zu haben und reisen deshalb mindestens 1,5 Stunden vor Veranstaltungsbeginn an.
Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt branchenüblich nach der Veranstaltung in bar gegen Rechnung und Quittung mit ausgewiesener MwSt.
Alternativ ist auch Bezahlung per Überweisung auf unser Geschäftskonto möglich.
Essen
Wir lassen uns gerne einladen, um uns auch ein Bild über die Künste der jeweiligen Küche machen zu können. Das ist aber kein Muss, da wir von Haus aus gut genährt sind.
Das Brot des Künstlers ist der Applaus.
Getränke
Die Getränke können gern von Ihnen gestellt werden.
Wir trinken generell keine alkoholischen Getränke, nehmen aber gern die Einladung zu Wasser & Co an.
Rauchen
Wir (Stammbesetzung) sind Nichtraucher.
Wenn auf Ihrer Veranstaltung geraucht wird, ist dies jedoch nach inzwischen 25 Jahren Gastronomie keinerlei Problem für uns.
Strom
Für kleinere Feiern reichen 2 normale getrennte Steckdosen mit je 16A Absicherung aus (1x Ton, 1x Licht).
Auf der sicheren Seite ist man immer mit einem Drehstrom-Anschluß. Dies klären wir gerne gesondert mit dem Betreiber der Location für Sie ab.
Bei vorhandenem Drehstrom schalten wir unsere geprüften Unterverteilungen mit FI-Absicherung zwischen, um die entsprechenden VDE-Vorschriften einzuhalten.
Versicherung
Selbstverständlich haben wir für den Fall der Fälle ein Betriebshaftpflicht.
Gema-Gebühren
Leider sind entgegen der weitverbreiteten Meinung "private Feiern" nicht pauschal Gema-frei, denn Musikwiedergaben im Rahmen eines im allgemeinen Sprachgebrauch als "geschlossene Gesellschaft" bezeichneten Personenkreises können im Sinne des Urheberrechts durchaus öffentlich sein.
Der Öffentlichkeitsbegriff des Urheberrechtsgesetzes unterscheidet sich wesentlich von demjenigen im sonstigen Recht, z.B. des Verwaltungsrechts oder im Sprachgebrauch.
Veranstaltungen im engsten Familien- oder Freundeskreis, z. B. Geburtstagsfeiern und Hochzeiten sind aber auch nach dem Öffentlichkeitsbegriff des Urheberrechts nicht öffentlich.
Bei öffentlichen Veranstaltungen muss die Gema-Gebühr generell entrichtet werden.
Sprechen Sie bitte auch mit dem Betreiber Ihrer Location, denn einige Restaurants zahlen eine jährliche Pauschale an die Gema, so dass diese Gebühren für Sie entfallen können.
Die Anmeldung der Veranstaltung und die Abrechnung der Gema-Gebühren ist immer vom Veranstalter durchzuführen.
Wir beraten Sie gerne diesbezüglich.
Brandmeldeanlagen
Zusätzliche blaue Effektbeleuchtung auf roten Autos stellen mit absoluter Sicherheit ein Höhepunkt auf jeder Veranstaltung dar.
Erfahrungsgemäß kommt so eine geplante Vorführung eines Löschangriffs der lokalen Jugendfeuerwehr auch super an, nur als Überraschung ist es leicht eine kostspielige Angelegenheit.
Bringen Sie deshalb bitte vor der Veranstaltung in Erfahrung, ob und wenn ja welche Rauchmeldeanlage im Gebäude verbaut ist. (optische oder thermische Meldung)
Auch das Abbrennen von Wunderkerzen kann solche Anlagen auslösen.
Feuerwerk und Himmelslaternen / Skyballons
Zugegeben: Sie sehen wunderschön aus. Die Rede ist von sogenannten Fluglaternen (auch Kong-Ming-Laternen, Sky-Laternen, Himmelslaternen, Flammeas, Himmelslichter, Wunschlaternen oder China-Ballons). Allerdings ist das zunehmend zu beobachtende Steigenlassen dieser unsteuerbaren Flugkörper anlässlich von Feierlichkeiten ganz und gar nicht ungefährlich und es gilt einiges zu bedenken und zu beachten.Die beliebten Himmelslaternen / Skyballons sind in Deutschland inzwischen in fast allen Bundesländern gesetzlich verboten. Weisen Sie ihre Gäste bitte rechtzeitig darauf hin.
Feuerwerke sind anmeldepflichtig. Auskünfte erteilt dazu das zuständige Ordnungsamt.
Fotos
Wir behalten uns das Recht vor, Bild- und Videomaterial auf der jeweiligen Veranstaltung zu erstellen. Gerne stellen wir Ihnen Kopien dieses Materials auf Anfrage zur Verfügung und würden uns freuen, wenn wir von Ihnen die Erlaubnis zur Veröffentlichung auf unserer Webseite erhalten.
Werbung
Bei Hochzeiten und Geburtstagen legen wir Wert auf ein ansprechendes Design.
Daher verzichten wir in diesem Fall auf auffällige Werbung für uns. (Die Gäste fragen für gewöhnlich von ganz allein nach unseren Kontaktdaten)
Bei öffentlichen Veranstaltungen behalten wir uns vor, entsprechende Werbebanner für diese Plattform zu platzieren.
Krankheitsfall
In diesem Fall stellen wir einen gleichwertigen Ersatz aus dem Kreis unserer langjährigen Partner (jeweils mindestens 20 Jahre Erfahrung), der Ihre Veranstaltung ebenfalls zu einem Erlebnis macht.